ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Julian Hügelmeyer – Entertainment

Herr Julian Hügelmeyer
Jahnstraße 49
49080 Osnabrück
Stand 07. September 2015

Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Julian Hügelmeyer - Entertainment gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen – Engagement – der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Veranstaltungs- oder Engagementvertrags. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment schriftlich bestätigt worden sind.

2. Verträge kommen erst mit Rücksendung der vom Veranstalter unterschriebenen Vertragsausfertigung zustande. Der Vertrag muss vom Veranstalter bis zu dem von der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment schriftlich genannten Datum zurückgesandt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment von allen Verpflichtungen den Veranstalter betreffend entbunden.

3. In diesen AGBs und anderen Texten der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.


§ 2 Angebot – Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anders bestimmt ist.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen uns das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.


§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Gage ist unmittelbar nach der Vertragserfüllung – sofern nicht anders vereinbart – an den Beauftragten in Bargeld auszuzahlen. Gleiches gilt für die im Einzelnen im Vertrag aufgeführten Kosten. Schecks werden nicht angenommen. Mit der Beendigung der Veranstaltung hat die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment den Vertrag erfüllt.

2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Leistungserbringung – Mitwirkung
1. Die Bühne wird (falls vorhanden) rechtzeitig vor dem Eintreffen der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment aufgebaut.

2. Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.

3. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen.

4. Wir erbringen die Vertragsleistungen teilweise durch Subunternehmer. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung begrenzt sich auf den Pool der uns zur Verfügung stehenden Subunternehmer.


§ 5 Haftung durch die Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment
1. Eine Haftung der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung haftet die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für den Fall, dass unser Team nicht antreten kann (wegen Krankheit, Unfall, Transportschäden, höhere Gewalt etc.), sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadensersatz durch Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment wird in diesem Falle nicht geleistet.
3. Die Absätze 1 und 2 dieses Paragrafen gelten entsprechend auch für deliktische Handlungen unserer Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

4. Für die Fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal oder Subunternehmern haften wir nicht, sofern wir nicht unsere Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben haben.


§ 6 Haftung durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von uns eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab. (Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)

2. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ordnungskräfte müssen zur Verfügung stehen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleistet sein. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung.

3.1. Der Veranstalter kann vom Veranstaltungs- oder Engagementvertrag bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstag zurücktreten (stornieren).

3.2. Im Falle des Rücktritts hat der Veranstalter sämtliche Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment zu tragen. Die Firma Julian Hügelmeyer - Entertainment wird sich selbstverständlich bemühen, derartige Kosten gering zu halten.

3.3. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Stornogebühren, die der Veranstalter im Fall einer Stornierung zu tragen hat:
40 % bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag
50 % bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag
70 % bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag
80 % bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor dem Veranstaltungstag
Die angegebenen Stornogebühren beziehen sich auf den vereinbarten Vertragspreis.
Weist der Veranstalter im Einzelfall nach, dass sich die Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment im konkreten Fall einen höheren Betrag an ersparten Aufwendungen oder tatsächlich erzielten oder an möglichen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss, verringern sich die vorgenannten Beträge entsprechend.

3.4. Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen.


§ 7 Datenschutz
1. Der Auftraggeber genehmigt uns die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Foto- bzw. Videoaufnahmen während der Veranstaltung, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Video-/Fotografen davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder Urheberrecht betreffen, müssen stets schriftlich fixiert werden.

2. Bei Fotodienstleistungen durch die Firma Julian Hügelmeyer - Entertainment: Der Kunde überträgt der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten zur unentgeltlichen Werbung für eigene Zwecke der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment und den ausführenden Fotografen in allen Medien. Hiervon umfasst ist auch das Recht, die Inhalte unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung).


§ 8 Erfüllungsort - Gerichtsstand - Salvatorische Klausel
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment. Die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung – der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Ton- und Lichtanlagen, Scheinwerfern, Fotoboxen, mobiler Bühnen, Partyzelten, Event Mobiliar, Deko Equipment, Zubehör etc. und sind Bestandteil aller Mietverträge.

2. Nicht berührt vor dem zu Grunde liegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- und abbaut handelt es sich um Kulanzleistung, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.

3. Vermietung und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

4. Entgegenstehenden Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

5. In diesen AGBs und anderen Texten der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.


§ 2 Angebot – Vertragsschluss
1. Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes. Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen uns das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.


§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder die Hinterlegung einer Sicherheit nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Der Mieter kann gegen die Forderung des Vermieters nur aufrechnen oder ein Rückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Schecks werden vom Vermieter nicht zur Zahlung akzeptiert.

3. Der Vermieter ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn es handelt sich bei dem Mieter um einen Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei diesem kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.


§ 4 Leistungserbringung – Mitwirkung
1. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie deren kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Veranstalter/Mieter zu tragen. Gleiches gilt für Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen.

2. Der Vermieter erfüllt den Mitvertrag durch Bereitstellung des Mietgegenstandes in seinen Geschäftsräumen, auch wenn der Gegenstand an einem anderen Ort verbracht wird. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung des Gegenstandes durch den Vermieter statt.

3. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, so kann er dieses Gerät durch ein funktionsgleiches anderes Gerät ersetzen.

4. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel der Mietgeräte sowie das Auftreten von Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Der Mieter haftet dem Vermieter ferner für Schäden, die darauf zuzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, etwaige Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen.

5. Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.

6. Wird zwischen den Parteien für ein Open Air Veranstaltung vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter folgende Rechte: Er kann die Anlage abschalten und Mietgegenstände gegebenenfalls abbauen, wenn in Folge von Witterungseinflüssen eine Gefahr für die Anlage, das Mietequipment oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.

7. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.


§ 5 Haftung durch den Auftraggeber
1. Die Mietsache ist nicht versichert. Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietgegenstände zu seinen Lasten abzuschließen, wobei die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert abzudecken hat.

2. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entsteht. Auch die Gefahr der zufälligen Beschädigungen, sowie von Schäden auf Grund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

3. Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerlich Eigentum des Vermieters.

4. Der Veranstalter/Mieter hat die aufgeführten Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahmevorhanden gewesen, werden nicht anerkannt.

5. Werden die gemieteten Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, hat der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung die Mietsache eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Mietentgeltes zu zahlen.

6. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, oder verweigert er die Annahme der Leistung des Vermieters, kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Stornierungskosten fordern. Diese belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigen sich wie folgt: Bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises, bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Gesamtpreises, bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises, bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises danach 100 % des Gesamtpreises. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.


§ 6 Haftung durch die Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment
1. Für die Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch den Mietgebrauch entstehen können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an einer Veranstaltung entstehen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Mieten von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen entstehen. Bei Auswahl des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.


§ 7 Erfüllungsort - Gerichtsstand - Salvatorische Klausel
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment. Die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verkauf – der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment (im folgenden Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.

2. In diesen AGBs und anderen Texten der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.


§ 2 Angebot – Vertragsschluss
1. Die Angebote des Verkäufers, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind stets verbindlich und freibleibend. Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

2. Sämtliche Preise verstehen sich in € - sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preisangaben gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern gem. dem Bürgerlichen Gesetzbuch) verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es wird der am Lieferungstag gültige Preis zu Grund gelegt. Preisänderungen auf Grund von Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten behalten wir uns im gesetzlichen Rahmen ausdrücklich vor. Die Preise verstehen sich, falls nichts anders vereinbart, ab Lager.

3. Alle Lieferungen erfolgen auf dem günstigen Weg. Ab 2.000,00 € Warennettowert liefern wir frei Haus. Liegt der Warennettowert unter 2.000,00 € berechnen wir eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 15,00 € + Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Express/Schnellzustellung/Termingut gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Auf Wunsch kann gegen Berechnung eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware beim Spediteur schriftlich geltend zu machen. Es gilt die gesetzliche Garantiezeit. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf die vorgesehene Eignung hin selbst zu überprüfen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach zwei Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem dieser die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weiter gehender Schadensersatz wird in jedem Falle ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile.


§ 3 Gewährleistung und Schadensersatz
1. Warenrücknahme ist nur nach vorhergehender Vereinbarung möglich. Die Auf- und Bearbeitungskosten werden dem Besteller/Käufer in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen können in keinem Fall zurückgenommen werden.

2. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom Musikhaus Thomann nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.


§ 4 Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
1. Die Rechnung wird 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Ist das Fälligkeitsdatum überschritten, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Falle werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % Prozentpunkten über dem Basissatz berechnet, es sei denn der Käufer ist Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Falle werden Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basissatz berechnet.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment ab. Die Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment nimmt diese Abtretung an.


§ 5 Erfüllungsort - Gerichtsstand - Salvatorische Klausel
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment. Die Fa. Julian Hügelmeyer - Entertainment ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.